Brandschutzunterweisung was muss hier vermittelt werden

 

Brandschutzunterweisung Pflicht und Schutz für Mitarbeiter und den Betrieb

Der Brandschutz ist eine der wichtigsten Punkte in jedem Unternehmen, um die Sicherheit der Mitarbeiter und den Schutz der Betriebsstätte vor Brandgefahren sicherzustellen. Jeder Arbeitgeber hat dabei eine eindeutige gesetzliche Pflicht, in seinem Betrieb dafür Sorge zu tragen, dass der Brandschutz optimal gesichert ist. Dazu gehört auch eine klare Brandschutzorganisation und die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter. Diese Brandschutzunterweisung muss auch mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Nachfolgend sind dazu wichtige Informationen aufgeführt.

Brandschutzunterweisung vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben

Das Arbeitsschutzgesetz regelt eindeutig die wesentliche Pflicht des Arbeitgebers, den Brandschutz in seinem Unternehmen sicherzustellen und die Brandschutzunterweisung zu organisieren. Dazu muss er zunächst eine Brandschutzorganisation aufstellen. Diese erstellt eine Gefährdungsbeurteilung und eine klare Brandschutzunterweisung, um die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Ziele sind die Vermittlung von Kenntnissen und Vorgängen zur Ersten Hilfe sowie zur Brandbekämpfung sowie Regelungen zur Evakuierung der Mitarbeiter im Brandfall. In dieser Maßnahme werden auch ein oder mehrere Verantwortliche benannt, die dafür zuständig sind, diese Maßnahmen im Betrieb im Notfall auch umzusetzen. Die Anzahl und Ausstattung der Verantwortlichen mit Mitteln, Material und Personenzahl muss dabei das zahlenmäßige Verhältnis der Mitarbeiter widerspiegeln und ausreichend sein.

Unterrichtung und Anleitung der Beschäftigten wichtige Aufgabe und Pflicht

Alle Mitarbeiter im Betrieb müssen darüber unterrichtet und geschult werden, wie sie sich im Brandfall und zur Prävention von Bränden und zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Bezug auf Brandgeschehen im Betrieb zu verhalten haben. Das gilt auch für neue Mitarbeiter und für Mitarbeiter vor der Übernahme neuer Tätigkeiten im Betrieb. Auch müssen Brandschutzbeauftragte ernennt werden, die in dieser Funktion auch allen Mitarbeitern bekannt sein müssen, damit diese im Brandfall auch zur Unterstützung der Maßnahmen im Betrieb kontaktiert bzw. deren Anordnungen befolgt werden müssen. Die regelmäßige Brandschutzunterweisung muss erfolgen und auch rechtssicher dokumentiert werden.

Jeder Betrieb hat individuelle Auflagen

Bei jedem Betrieb muss die Brandschutzunterweisung individuell aufgrund der besonderen Situation des Betriebes erfolgen und angepasst werden. Dabei müssen besondere Gefährdungspotentiale berücksichtigt werden, zum Beispiel auch bei Produktionsstätten mit Brandgefahren in der Produktion etc. Diese Brandschutzaufgabe gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Betrieb, die alle Mitarbeiter und Führungskräfte jederzeit beherrschen.

Dokumentation aller Maßnahmen und regelmäßige Übung

Die Schulung für den Brandschutz ist nicht nur eine lästige Pflichtaufgabe, sondern muss von allen Beteiligten sehr ernst genommen werden, um nicht nur die gesetzliche Pflicht zu erfüllen, sondern wirklich effektiven Brandschutz und Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter mithilfe der Brandschutzunterweisung zu sichern. Am besten werden einheitliche Schulungsunterlagen im Betrieb verwendet, um die Durchführung sicherzustellen.